AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren als „AGB“ bezeichnet) sind ausschließlich für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Angebote, die von unserer Seite erbracht werden, sowie für alle Verträge, die zwischen uns und unseren Kunden in diesem Zusammenhang geschlossen werden, gültig, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.

1.2 Die Geltung dieser AGB erstreckt sich auf Verbraucher, Unternehmer und Kaufleute gleichermaßen, es sei denn, in den nachfolgenden Abschnitten wird ausdrücklich etwas Abweichendes für „Unternehmer“ oder „Verbraucher“ festgelegt. Als Verbraucher gilt der Kunde, wenn die bestellten Leistungen und Lieferungen nicht hauptsächlich seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dienen. Als Unternehmer hingegen wird jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft betrachtet, die bei Vertragsabschluss im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Die Grundlage sämtlicher Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns im Rahmen des Vertrags ergibt sich insbesondere aus diesen AGB, unserem Angebot sowie unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

1.4 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind diese AGB auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden verbindlich. Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB ist maßgebend. Alle Vereinbarungen zur Vertragsdurchführung zwischen dem Kunden und uns müssen schriftlich festgehalten werden, beispielsweise per Telefax oder E-Mail (jedoch nicht per SMS oder WhatsApp oder ähnlichen Nachrichtendiensten). Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

1.5 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht akzeptiert und widersprochen, selbst wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen oder die Lieferung bzw. Leistung an den Kunden ohne Vorbehalte durchführen.

Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Projekten in unseren Katalogen oder Broschüren stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern lediglich eine Einladung an Sie, die in den Katalogen beschriebenen Leistungen zu beauftragen und ein entsprechendes Angebot für den Vertragsabschluss mit uns abzugeben.

2.2 Unsere Angebote sind ebenso unverbindlich und freibleibend. Mit dem Versenden einer Bestellung oder eines Auftrags per Fax oder E-Mail an uns unterbreiten Sie uns ein verbindliches Angebot. Die von Kunden erteilten Aufträge sind für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Eingang bei uns verbindlich und können von uns innerhalb dieses Zeitraums angenommen werden. Dabei ist das Datum des Eingangs des Faxes oder der E-Mail bei uns maßgeblich für den Fristbeginn. Ihr Recht, Ihre Bestellung oder Ihren Auftrag gemäß Abschnitt 13 zu widerrufen, bleibt davon unberührt.

2.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Textform per Telefax oder E-Mail (jedoch nicht per SMS oder WhatsApp oder ähnlichen Nachrichtendiensten) bei Ihnen eingeht, spätestens jedoch, wenn wir mit der Durchführung des Auftrags beginnen. Eine Auftragsbestätigung erfolgt unter dem Vorbehalt der positiven Netzverträglichkeitsprüfung des lokalen Netzbetreibers gemäß Abschnitt 5.5.

2.4 Die verbindlichen Leistungen ergeben sich abschließend aus unserer Auftragsbestätigung. Im Falle von Änderungen der Leistung, zusätzlichen Leistungen oder sonstigen Vertragsänderungen, die zwischen den Parteien wirksam vereinbart werden sollen, werden wir dem Kunden ein entsprechendes Zusatzangebot unterbreiten. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung in der ursprünglich vereinbarten Form, bis der Kunde das Zusatzangebot in Textform (per E-Mail oder Fax) annimmt.

2.5 Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung gemäß Abschnitt 2.4 hinausgehen.

2.6 Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass uns bestimmte Modultypen und/oder Wechselrichtertypen von unseren Lieferanten nur in begrenztem monatlichen Kontingent geliefert werden, weshalb es vorkommen kann, dass ein im Angebot genannter Modul- oder Wechselrichtertyp nicht verfügbar ist. In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen und ihm anbieten, den nicht verfügbaren Modul- oder Wechselrichtertyp durch ein gleichwertiges Produkt eines anderen Herstellers zu ersetzen. Eine solche Änderung, einschließlich einer etwaigen Preisänderung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Kunden in Textform. Solange der Kunde einer solchen Änderung nicht zustimmt, ruhen unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag, und vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

2.7 Der auf unserer Website verfügbare „Wirtschaftlichkeitsrechner“ und/oder ein gegebenenfalls ausgehändigter Projektbericht mit einer unverbindlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung dient lediglich einer groben und unverbindlichen Einschätzung der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage und kann eine detaillierte Prüfung durch unsere Fachleute nicht ersetzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Berechnung unter Vorbehalt steht, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Vergütungssätze gemäß dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG), nicht ändern können. Wir möchten ausdrücklich auf das Risiko hinweisen, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen jederzeit ändern können.

2.8 Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB und den Regelungen in der Auftragsbestätigung gelten die folgenden Prioritäten:

a) die Auftragsbestätigung mit Leistungsbeschreibung/Preisliste,

b) diese AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung und

c) das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

2.9 Wir behalten sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, auch in elektronischer Form, vor. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Die Verwendung oder Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung unsererseits.

Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Festlegung der Preise und Zahlungsbedingungen erfolgt individuell in Übereinstimmung mit jedem Kunden und wird in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehalten.

3.2 Alle auf der Auftragsbestätigung angegebenen Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.3 Die Vereinbarung von Skonti ist nur gültig, wenn sie schriftlich in Textform, beispielsweise per Telefax oder E-Mail (jedoch nicht per SMS oder WhatsApp oder ähnlichen Nachrichtendiensten), erfolgt.

3.4 Wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt, gerät er automatisch in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde, sofern er Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung zu entrichten. Andernfalls hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung zu entrichten.

3.5 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt nicht aus, dass wir weitere Schadenersatzansprüche geltend machen können.

3.6 Wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate die vereinbarte Vergütung oder einen erheblichen Teil davon nicht bezahlt, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen.

3.7 Der Kunde kann nur dann ein Aufrechnungsrecht ausüben, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis resultiert.

Liefer- und Leistungszeit

4.1 Wir behalten uns das Recht vor, die Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Wir haften für die Leistungen der Subunternehmer in der gleichen Weise wie für unsere eigenen.

4.2 Die in den Verträgen angegebenen Liefertermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich in Textform, zum Beispiel per Telefax oder E-Mail (jedoch nicht per SMS oder WhatsApp oder ähnlichen Nachrichtendiensten), als verbindlich bestätigt wurden. Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Kunden verlängern sich diese Liefertermine und -fristen entsprechend. Wenn nach diesen Bestimmungen ein fester Liefertermin vereinbart wurde, geraten wir erst nach Ablauf einer vierwöchigen Frist nach dem vereinbarten Liefertermin in Verzug, und der Kunde kann erst nach dieser vierwöchigen Frist Rechte aufgrund einer verzögerten Lieferung geltend machen. Wenn der Kunde die Lieferung zu einer bestimmten Uhrzeit wünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren und kann zusätzliche Kosten für den Kunden verursachen.

4.3 Alle verbindlichen Liefertermine oder -fristen unterliegen der Bedingung einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferanten. Dies gilt nicht, wenn wir die Nicht- oder verspätete Selbstbelieferung zu vertreten haben. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder Verzögerung der Leistung informiert.

4.4 Liefertermine oder -fristen verlängern sich ebenfalls, wenn der Installationsort aufgrund von Zugangsproblemen oder aufgrund von Beschränkungen der Installation nicht erreichbar ist, und zwar um den Zeitraum, in dem wir aufgrund von Hindernissen bei der Leistungserbringung gehindert waren. Die Kosten und eventuellen Zusatzkosten, die hieraus resultieren, trägt der Kunde. Dies gilt nicht, wenn wir die Hindernisse zu vertreten haben.

4.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen, wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Witterungsbedingungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten oder bei anderen von uns beauftragten Dritten auftreten, haben keinen Einfluss auf verbindliche Lieferfristen und -termine, es sei denn, wir sind für die Nicht- oder verspätete Lieferung verantwortlich. In solchen Fällen behalten wir uns vor, die Lieferung oder Leistung um den Zeitraum der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben oder den Vertrag ganz oder teilweise aufgrund der noch nicht erfüllten Teile zu kündigen.

4.6 Falls die Behinderung gemäß Abschnitt 4.5 länger als zwei Monate anhält, hat der Kunde nach angemessener Fristsetzung das Recht, sich hinsichtlich der noch nicht erfüllten Teile vom Vertrag zurückzuziehen. Im Falle einer Behinderung gemäß Abschnitt 4.4 hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt. Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund dieser Umstände sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

4.7 Wenn wir die Einhaltung verbindlicher Lieferfristen oder -termine zu verantworten haben oder sich in Verzug befinden, beschränkt sich unsere Haftung auf einen Betrag von höchstens einem halben Prozent des Rechnungsbetrags (ohne MwSt.) pro vollendete Woche des Verzugs, jedoch insgesamt auf höchstens fünf Prozent des Rechnungsbetrags für die betroffenen Lieferungen und Leistungen. Jegliche weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

4.8 Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit durchzuführen, sofern die Teillieferung oder Teilleistung für den Kunden zumutbar ist.

4.9 Wenn der Kunde im Annahmeverzug ist, haben wir das Recht, Schadenersatz

Pflichten des Kunden

5.1 Sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, obliegt es dem Kunden, alle erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen für die Errichtung der Photovoltaikanlage und ihrer Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss und den Betrieb der Photovoltaikanlage zu beschaffen und zu beantragen. Alle Gebühren, Netzanschlusskosten und sonstigen damit verbundenen Kosten, die vom zuständigen Strom- oder Verteilnetzbetreiber am Installationsort für die Inbetriebnahme, den Netzanschluss, den Abrechnungsservice von Einspeiseerlösen oder andere Leistungen in Rechnung gestellt werden, gehen zu Lasten des Kunden.

5.2 Der Kunde muss einen verschließbaren Lagerraum bereitstellen, um die angelieferte Ware bis zur Montage sicher zu lagern. Die gelieferte Ware, insbesondere Module und Zubehör, wird auf Paletten (Abmessungen: ca. 80 cm x 120 cm) oder als Einzelteile geliefert. Die Länge der Rahmenprofile beträgt ca. 6 Meter. Die Größe des benötigten Lagers richtet sich nach der gelieferten Menge und wird vor der Lieferung in Absprache zwischen uns und dem Kunden festgelegt. Der Lagerplatz für Paletten sollte ebenerdig zugänglich sein (z. B. in einer Garage). Die Lieferung umfasst das Abladen der Ware und deren Transport zum ebenerdig zugänglichen Lagerplatz.

5.3 Der Kunde muss sicherstellen, dass der Montageort zum vereinbarten Montagetermin frei zugänglich ist. Alle Arbeiten, die nicht Teil unserer Leistungen sind (z. B. Kabelverlegungen, Versetzung von SAT-Anlagen, Dacharbeiten), müssen vor dem vereinbarten Montagetermin fachgerecht abgeschlossen sein, um Verzögerungen bei den Montagearbeiten zu vermeiden.

5.4 Der Kunde gewährt uns und den von uns beauftragten Dritten ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, auf denen die Photovoltaikanlage und ihre Nebeneinrichtungen (wie Module, Wechselrichter, Energiespeicher) installiert werden sollen. Der Kunde ist auch für die Bereitstellung eines eventuell erforderlichen Gerüsts verantwortlich.

5.5 Wir behalten uns das Recht vor, die Arbeiten zu unterbrechen, wenn während der Projektierung oder Installation Umweltgefahren oder erhebliche bautechnische Risiken auftreten, die die vertragsgemäße Ausführung behindern, beispielsweise aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften. Wenn möglich, werden wir dem Kunden in einem solchen Fall ein Angebot zur Beseitigung der Hindernisse unterbreiten.

5.6 Unsere Auftragsbestätigung erfolgt unter der Bedingung einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung durch den örtlichen Netzbetreiber.

5.7 Der Kunde versichert, dass keine denkmalrechtlichen Auflagen für die Immobilie bestehen, auf der die Photovoltaikanlage errichtet werden soll. Etwa erforderliche denkmalrechtliche Genehmigungen müssen auf Kosten des Kunden vor der Installation der Photovoltaikanlage beschafft werden.

5.8 Die statische Prüfung liegt in der Verantwortung des Kunden.

5.9 Bei der Montage müssen häufig Dachziegel bearbeitet werden. Falls für die Montage der Photovoltaikanlage Dachziegel ausgetauscht werden müssen oder Dachziegel beschädigt werden, stellt der Kunde kostenfreie Ersatzziegel zur Verfügung. Wenn der Kunde keine Ersatzziegel oder PV-Montageziegel zur Verfügung stellen kann, trägt er die Kosten für die Beschaffung der Ersatzziegel (Material und Arbeitszeit) selbst.

Gefahrübergang

Die Gefahr für zufällige Verschlechterung oder Untergang geht spätestens mit der Anschließung der Photovoltaikanlage an das Stromnetz auf den Kunden über, vorbehaltlich der Regelung in Abschnitt 4.8. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme der Photovoltaikanlage ist.

Gewährleistung

7.1 Verfärbungen von Photovoltaikmodulen, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Sachmangel.

7.2 Wenn der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, setzt die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.3 Bei Vorliegen eines Mangels an der Photovoltaikanlage können wir nach eigenem Ermessen die Gewährleistung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung eines mangelfreien Produkts erbringen. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir alle erforderlichen Kosten, einschließlich Transport-, Arbeits- und Materialkosten.

7.4 Falls die Nacherfüllung nach dem zweiten Versuch fehlschlägt, hat der Kunde das Recht auf Minderung. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, wir handeln arglistig oder vorsätzlich.

7.5 Wenn der Kunde ein Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Gütern, abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen, ein Jahr. In allen anderen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

7.6 Wenn der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche, sofern in unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes festgelegt ist, ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB bleiben unberührt.

7.7 Alle Hinweise in unseren Auftragsbestätigungen bezüglich Herstellergarantien beschränken nicht die Gewährleistungsansprüche des Kunden, sondern weisen lediglich auf zusätzliche Rechte gegenüber dem Hersteller hin, die wir dem Kunden zur Kenntnis bringen. Diese Herstellergarantien erweitern jedoch nicht die Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber uns. Wenn Herstellergarantien den Austausch von Modulen oder Wechselrichtern abdecken, kann der Kunde uns mit der kostenpflichtigen Durchführung dieser Arbeiten beauftragen. Diese Arbeiten werden dem Kunden zu unseren jeweils geltenden Stundensätzen in Rechnung gestellt und unterliegen ebenfalls diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.8 Wir garantieren nicht, dass die Photovoltaikanlage für bestimmte wirtschaftliche Ziele des Kunden geeignet ist.

Haftung

8.1 Unsere Haftung für Verletzungen vertraglicher Pflichten oder deliktische Handlungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche im Falle von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sofern diese fahrlässig verletzt wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Kunde vertrauen darf. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt und umfasst insbesondere nicht indirekte oder Folgeschäden, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer Garantie oder unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

8.2 Die Bestimmungen in Abschnitt 8.1 gelten auch für unsere Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB sowie unsere gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter.

Eigentumsvorbehalt und Versicherung von Vorbehaltsware

9.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware einschließlich der Photovoltaikanlage zurückzunehmen oder abzubauen. Nach der Rücknahme der Ware sind wir zur Verwertung berechtigt, und der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware angemessen zu schützen, insbesondere gegen Feuer, Wasser und Diebstahl, und auf eigene Kosten entsprechend zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten müssen vom Kunden rechtzeitig auf eigene Kosten durchgeführt werden.

9.3 Im Falle von Pfändungen oder anderen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware, einschließlich der Photovoltaikanlage, muss der Kunde uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte gegenüber Dritten geltend machen können. Soweit der Dritte uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten kann, haftet der Kunde für den uns entstandenen Schaden.

9.4 Sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, darf er die Vorbehaltsware weder veräußern noch verpfänden. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich MwSt.) unserer Forderung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit ausdrücklich an. Unabhängig von der Abtretungserklärung des Kunden bleiben wir zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Falls dies jedoch der Fall ist, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

9.5 Wenn die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet oder umgestaltet wird, geschieht dies stets für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsendbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten im Übrigen die gleichen Bestimmungen wie für die Vorbehaltsware.

9.6 Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen die Forderungen ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

9.7 Der Kunde hat das Recht auf Freigabe der Sicherheiten, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Konstruktionsänderungen

Wir behalten uns das Recht vor, Konstruktionsänderungen jederzeit vorzunehmen, sofern diese nicht zu einer Einschränkung der Leistung der Photovoltaikanlage führen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, solche Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten oder Photovoltaikanlagen vorzunehmen.

Softwarenutzung

Soweit im Leistungsumfang die Bereitstellung von Software enthalten ist, räumen wir dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht ein, die gelieferte Software und ihre Dokumentation auf dem dafür vorgesehenen Gerät zu nutzen. Die Software darf ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Gerät verwendet werden. Jede Nutzung, Vervielfältigung, Modifikation, Übersetzung oder Umwandlung der Software von Objektcode in Quellcode zu anderen Zwecken ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt, es sei denn, dies ist nach § 69d UrhG gestattet.

Rücktritt

12.1 Wir behalten uns das Recht vor, ganz oder teilweise vom Vertrag mit Ihnen zurückzutreten, wenn:

a. während der Projektierung oder Installation Mängel in der Standsicherheit des Gebäudes oder des betreffenden Gebäudeteils festgestellt werden, an dem die Photovoltaik- und Nebenanlagen installiert werden sollen,

b. der Kunde unser Angebot zur Beseitigung von Projektbehinderungen gemäß Abschnitt 4 nicht annimmt oder die Projektbehinderungen nicht unverzüglich selbst beseitigt,

c. der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug gerät und die Zahlung trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung vollständig leistet,

d. beim Kunden eine Verschlechterung seiner finanziellen Verhältnisse eintritt oder nachträglich bekannt wird, dass der Kunde bei Vertragsabschluss als kreditunwürdig eingestuft wurde,

e. der Kunde ein Unternehmer gemäß § 14 BGB ist und seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat oder

f. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird.

12.2 Der Kunde hat im Falle von Leistungsänderungen gemäß Abschnitt 2.4 das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht des Kunden erlischt zehn (10) Kalendertage nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung.

Widerrufsrecht

13.1 Wenn Sie Verbraucher gemäß § 13 BGB sind (d. h. eine natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken abgibt, die weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Widerrufsrecht.

13.2 Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Abschnitt 13.1 Gebrauch machen, tragen Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der gelieferten Ware bzw. der Demontage der Photovoltaikanlage.

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